Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Knödler Präzisionsspannwerkzeuge GmbH
Hopfengarten 22
71126 Gäufelden-Öschelbronn
1. Angebote
Unsere Angebote werden nur freibleibend abgegeben. An den von uns zur
Verfügung gestellten technischen Unterlagen und Zeichnungen behalten wir uns
das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen Dritten ohne unsere
Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden. 2.
Auftragserteilung
Mit der Auftragserteilung erkennt der Käufer unsere nachstehend abgedruckten
allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Dauer der gesamten
Geschäftsbeziehungen an.
Abänderungen und Ergänzungen werden nur durch unsere schriftliche
Bestätigung wirksam. 3. Preise
Unsere Preise verstehen sich ab Werk, ausschließlich Verpackung, zuzüglich
MwSt.
Die genannten Preise sind aufgrund der momentan geltenden Gestehungskosten
errechnet. Sollten sich durch Material oder Lohnkostenänderungen andere
Werte ergeben, so behalten wir uns vor, die am Liefertag gültigen Preise zu
berechnen. 4. Versand
Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers, Teillieferungen
sind zulässig. 5. Lieferzeit
Angegebene Lieferzeiten sind ohne jede Verbindlichkeit. Verzugsstrafen oder
Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Die Lieferzeit beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch
nicht vor Beibringung der vom Käufer zu beschaffenden Unterlagen.
6. Zahlungsbedingungen
Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise ohne zusätzlichen Gewinn
entsprechend zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen,
insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreissteigerungen
eintreten.
Nachbestellungen gelten als neue Aufträge.
Skonto wird von uns nur in dem Umfang gewährt, wie das in unserem
Angebot/Auftragsbestätigung/ Rechnung vermerkt ist. Ein Skontoabzug ist
unzulässig, wenn frühere fällige Rechnungsbeträge noch nicht oder nur
teilweise beglichen sein sollten.
Bei Überschreitung des Zahlungszieles sind wir berechtigt, dem Käufer
Fälligkeitszinsen in banküblicher Höhe zu berechnen.
7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus
unserer Geschäftsverbindung herrührender, auch künftiger Forderungen
einschließlich aller Nebenforderungen und bis zur Einlösung von Wechseln und
Schecks unser Eigentum.
Der Käufer darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung
übereignen. Bei Pfändung sowie Beschlagnahmung oder sonstigen Verfügungen
durch dritte Hand hat er den Lieferer unverzüglich zu benachrichtigen.
8. Haftung für Mängel der Lieferung
Mängelrügen sind vom Käufer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10
Tagen nach Wareneingang am Bestimmungsort schriftlich uns gegenüber zu
erheben. Für gelieferte Erzeugnisse übernehmen wir Gewährleistung insoweit,
dass wir Teile, an denen ein Material- oder Herstellungsfehler eindeutig
nachgewiesen wird, nachbessern oder durch neue ersetzen oder zum berechneten
Preis zurücknehmen. Jede Gewährleistung entfällt, wenn ohne unsere
ausdrückliche Zustimmung die Behebung der Mängel vom Käufer versucht wird.
9. Erfüllungsort
Gerichtsstand ist Stuttgart;
Erfüllungsort ist Gäufelden-Öschelbronn. Stand: 01.01.2006
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