Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Knödler Präzisionsspannwerkzeuge GmbH
Hopfengarten 22

71126 Gäufelden-Öschelbronn

1. Angebote
Unsere Angebote werden nur freibleibend abgegeben. An den von uns zur Verfügung gestellten technischen Unterlagen und Zeichnungen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen Dritten ohne unsere Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden.

2. Auftragserteilung
Mit der Auftragserteilung erkennt der Käufer unsere nachstehend abgedruckten allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Dauer der gesamten Geschäftsbeziehungen an.
Abänderungen und Ergänzungen werden nur durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam.

3. Preise
Unsere Preise verstehen sich ab Werk, ausschließlich Verpackung, zuzüglich MwSt.
Die genannten Preise sind aufgrund der momentan geltenden Gestehungskosten errechnet. Sollten sich durch Material oder Lohnkostenänderungen andere Werte ergeben, so behalten wir uns vor, die am Liefertag gültigen Preise zu berechnen.

4. Versand
Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers, Teillieferungen sind zulässig.

5. Lieferzeit
Angegebene Lieferzeiten sind ohne jede Verbindlichkeit. Verzugsstrafen oder Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Die Lieferzeit beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Beibringung der vom Käufer zu beschaffenden Unterlagen.

6. Zahlungsbedingungen
Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise ohne zusätzlichen Gewinn entsprechend zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreissteigerungen eintreten.

Nachbestellungen gelten als neue Aufträge.

Skonto wird von uns nur in dem Umfang gewährt, wie das in unserem Angebot/Auftragsbestätigung/ Rechnung vermerkt ist. Ein Skontoabzug ist unzulässig, wenn frühere fällige Rechnungsbeträge noch nicht oder nur teilweise beglichen sein sollten.

Bei Überschreitung des Zahlungszieles sind wir berechtigt, dem Käufer Fälligkeitszinsen in banküblicher Höhe zu berechnen.

7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus unserer Geschäftsverbindung herrührender, auch künftiger Forderungen einschließlich aller Nebenforderungen und bis zur Einlösung von Wechseln und Schecks unser Eigentum.

Der Käufer darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändung sowie Beschlagnahmung oder sonstigen Verfügungen durch dritte Hand hat er den Lieferer unverzüglich zu benachrichtigen.

8. Haftung für Mängel der Lieferung
Mängelrügen sind vom Käufer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach Wareneingang am Bestimmungsort schriftlich uns gegenüber zu erheben. Für gelieferte Erzeugnisse übernehmen wir Gewährleistung insoweit, dass wir Teile, an denen ein Material- oder Herstellungsfehler eindeutig nachgewiesen wird, nachbessern oder durch neue ersetzen oder zum berechneten Preis zurücknehmen. Jede Gewährleistung entfällt, wenn ohne unsere ausdrückliche Zustimmung die Behebung der Mängel vom Käufer versucht wird.

9. Erfüllungsort
Gerichtsstand ist Stuttgart;
Erfüllungsort ist Gäufelden-Öschelbronn.

Stand: 01.01.2006